Dachsanierung

Wenn das Dach in die Jahre gekommen ist.

Eine Dachsanierung umfasst die komplette Neueindeckung inklusive Dämmung, Lattung, Unterspannbahn und Dachrinnen. Sie ist nötig, wenn die bestehende Dacheindeckung beschädigt ist, das Dach undicht wird oder die energetische Sanierung ansteht. In Wuppertal ist die Sanierung mit anschließendem Wohnraum-Ausbau besonders wirtschaftlich.

Wann ist eine Dachsanierung sinnvoll?

Eine Dachsanierung wird in folgenden Fällen empfohlen:

  • Eindeckung beschädigt: Sichtbare Schäden an Ziegeln, Schiefer oder Bitumenbahnen, Moos- und Flechtenbewuchs, poröse Stellen.
  • Undichtigkeiten: Wassereintritt im Dachgeschoss, feuchte Stellen an Wänden oder Decke, Schimmelbildung.
  • Alter: Tonziegel halten 60–80 Jahre, Betondachsteine 40–50 Jahre, Bitumenbahnen 25–35 Jahre. Bei Überschreitung dieser Lebensdauer ist eine Erneuerung sinnvoll.
  • Energetische Sanierung: Wenn die Dämmung nicht den aktuellen GEG- oder BAFA-Standard erfüllt, ist die Kombination aus Dämmung und Neueindeckung der ideale Zeitpunkt.
  • Dachausbau geplant: Wenn ohnehin ein Dachgeschossausbau ansteht, ist die Sanierung der Dachhaut wirtschaftlich mitzugestalten.

Was umfasst eine vollständige Dachsanierung?

  1. Bestandsaufnahme: Dachstuhl prüfen, Schadstellen dokumentieren, Bauphysik bewerten.
  2. Demontage der alten Eindeckung: Ziegel, Lattung, Unterspannbahn und ggf. alte Dämmung werden fachgerecht entsorgt.
  3. Dachstuhl ertüchtigen: Beschädigte Hölzer werden ausgetauscht, der Stuhl für die neue Dämmung vorbereitet.
  4. Neue Dämmung einbauen: Aufsparren- oder Kombidämmung, U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K) für BAFA-Förderung.
  5. Unterspannbahn und Konterlattung: Hochwertige diffusionsoffene Bahn, korrekt überlappt und angeschlossen.
  6. Dachlattung und Neueindeckung: Tonziegel, Betondachsteine, Schiefer oder Metalldach – je nach Wunsch und Denkmalschutz.
  7. Dachrinnen und Fallrohre: Neue Zink- oder Kupferrinnen, fachgerechte Montage.
  8. PV-Anlage (falls Solardachpflicht): Abstimmung mit WSW, Elektriker, Montage der Module, Anschluss und Inbetriebnahme.
  9. Spenglerarbeiten: Kaminverkleidung, Dachflächenfenster-Anschlüsse, Gauben-Eindeckung.

NRW-Solardachpflicht 2026: Was Sie wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die Solardachpflicht nach § 1a Gebäudeenergiegesetz (GEG) NRW. Sie greift, wenn mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden – was bei einer klassischen Neueindeckung praktisch immer der Fall ist.

Was die Solardachpflicht konkret verlangt

Mindestens eine der beiden Bedingungen muss erfüllt sein:

  • 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen – „geeignet" heißt: Süd-, Ost- oder Westausrichtung, keine Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume.
  • Pauschalwerte erreichen: 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4 kWp bei Reihenhäusern, 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern.

Ausnahmen von der Solardachpflicht

  • Dachflächen unter 7 m²
  • Dachflächen mit ungünstiger Ausrichtung (rein nach Norden) oder starker Verschattung
  • Denkmalgeschützte Gebäude (in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde)
  • Flachdächer mit extensiver Begrünung können unter Umständen befreit werden

Förderung der PV-Anlage

Eine Solaranlage lässt sich in Wuppertal mehrfach fördern: progres.nrw-Landeszuschuss, KfW 270 (Kredit für PV-Anlagen), ggf. Einspeisevergütung nach EEG. Bei einer 5-kWp-Anlage rechnen wir typischerweise mit 1.500 € Landeszuschuss und 12.000 kWh Stromertrag über 20 Jahre. WSW bietet attraktive Einspeisevergütungen und Beratung.

Häufige Fragen zur Dachsanierung

Muss ich jetzt eine Photovoltaikanlage installieren?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in NRW die Solardachpflicht: bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut müssen Sie mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen – oder 3/4/8 kWp-Pauschalwerte erreichen. Wir berücksichtigen die Pflicht von Anfang an in unserer Planung und stimmen die PV-Anlage auf Ihren Dachausbau ab. In Wuppertal bieten die WSW (Wuppertaler Stadtwerke) attraktive Einspeisevergütungen und Beratung für PV-Anlagen an.

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