GEG und U-Wert beim Dach: Was gilt wann?
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ist die zentrale Kennzahl für die Dämmqualität eines Bauteils. Für die Dachfläche gelten je nach Anforderung unterschiedliche Grenzwerte: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt 0,24 W/(m²K), die BAFA-Förderung 0,14 W/(m²K). Wir erklären die Unterschiede und was sie für Ihr Projekt bedeuten.
Was ist der U-Wert?
Der U-Wert (früher: k-Wert) gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter Bauteilfläche und pro Kelvin Temperaturdifferenz verloren geht. Einheit: W/(m²K). Je kleiner der U-Wert, desto besser die Dämmung.
Beispiel: Eine Dachfläche von 100 m² mit U-Wert 0,24 W/(m²K) verliert bei 20 °C Innentemperatur und 0 °C Außentemperatur pro Stunde 480 Watt Heizleistung. Mit U-Wert 0,14 sind es nur noch 280 Watt – eine Einsparung von 40 %.
Welche U-Werte sind Pflicht?
Gesetzlich nach GEG (Mindeststandard)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert in Anlage 7 die Anforderungen an die Dämmung von Bauteilen. Für die Dachfläche (Bauteil „Dach – Schrägdach") gilt bei einer Erneuerung oder erstmaligen Dämmung ein Höchstwert von:
- U ≤ 0,24 W/(m²K) für Schrägdächer (Standarddach)
- U ≤ 0,20 W/(m²K) für Flachdächer
- U ≤ 0,14 W/(m²K) für Dachgauben und Dachflächenfenster (Besonderheit)
Förderfähig nach BAFA BEG EM (Optimum)
Die BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) setzen für die Förderfähigkeit strengere Werte:
- U ≤ 0,14 W/(m²K) für Dachflächen (Schrägdach und Flachdach)
Die 0,14 W/(m²K) sind etwa 40 % besser als der GEG-Mindestwert und entsprechen etwa dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70.
Lohnt sich der BAFA-Standard?
In den allermeisten Fällen: ja, eindeutig. Die Mehrkosten für den besseren Dämmstandard sind gering, die Förderung macht sie mehrfach wett. Ein Rechenbeispiel für ein typisches Wuppertaler Satteldach mit 100 m² Dachfläche:
| Dämmstandard | U-Wert | Mehrkosten ggü. GEG | Förderung (BAFA 20 %) | Effektive Mehrkosten |
|---|---|---|---|---|
| GEG-Mindest | 0,24 W/(m²K) | – | 0 € | 0 € |
| BAFA-Optimum (mit iSFP) | 0,14 W/(m²K) | ca. 1.200 € | ca. 2.400 € | − 1.200 € (Ersparnis) |
Mit der besseren Dämmung sparen Sie also nicht nur Heizkosten, sondern erhalten durch die Förderung sogar noch Geld zurück. Dazu kommt der KfW-261-Tilgungszuschuss.
Wie wird der U-Wert berechnet?
Der U-Wert eines Bauteils wird nach DIN EN ISO 6946 berechnet. Er hängt ab von:
- Wärmeleitfähigkeit (λ) der einzelnen Materialschichten
- Dicke der Schichten
- Wärmeübergangswiderstände an den Bauteiloberflächen
Bei einem mehrschichtigen Bauteil (z. B. Aufsparrendämmung + Lattung + Unterspannbahn + Dacheindeckung) wird der U-Wert aus dem Kehrwert der Summe aller Wärmedurchlasswiderstände berechnet. In der Praxis übernimmt das der Energieeffizienz-Experte oder der Architekt im Rahmen des Wärmeschutznachweises.
Welche Dämmung erreicht welchen U-Wert?
| Dämmaufbau | Erreichbarer U-Wert |
|---|---|
| 16 cm Mineralwolle zwischen den Sparren | ~ 0,30 W/(m²K) – reicht nicht für GEG |
| 20 cm Mineralwolle zwischen den Sparren | ~ 0,24 W/(m²K) – GEG-Mindest |
| 20 cm Mineralwolle + 8 cm Aufsparren (Holzfaser) | ~ 0,14 W/(m²K) – BAFA-Standard |
| 20 cm Mineralwolle + 12 cm Aufsparren (PIR) | ~ 0,10 W/(m²K) – Passivhaus-Niveau |
| 24 cm Mineralwolle + 10 cm Aufsparren | ~ 0,12 W/(m²K) – sehr gutes Effizienzhaus 70 |
Was passiert, wenn der U-Wert nicht erreicht wird?
Wird der GEG-Mindestwert von 0,24 W/(m²K) bei einer Sanierung nicht erreicht, ist die Maßnahme formal rechtswidrig. Bei einer späteren Überprüfung durch das Bauordnungsamt kann eine Nachbesserung verlangt werden. Wird der BAFA-Wert von 0,14 W/(m²K) trotz Förderzusage nicht erreicht, verlangt die BAFA die Rückzahlung der Förderung zuzüglich Zinsen.
Lassen Sie sich vor Baubeginn den U-Wert rechnerisch nachweisen – am besten durch den Energieeffizienz-Experten, der ohnehin für die BAFA-Förderung eingebunden werden muss.
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