NRW-Solardachpflicht seit dem 1. Januar 2026.
Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer die Solardachpflicht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Eigentümer bei einer vollständigen Dacherneuerung Photovoltaik installieren. Wir erklären die Regelung im Detail – was gilt, welche Ausnahmen es gibt und welche Förderung möglich ist.
Was schreibt das Gesetz vor?
Die NRW-Solardachpflicht ist in § 1a Gebäudeenergiegesetz (GEG) NRW verankert und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie verpflichtet Eigentümer, bei bestimmten Bauvorhaben eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Wann greift die Solardachpflicht?
Die Pflicht greift in drei Fällen:
- Vollständige Erneuerung der Dachfläche (Neueindeckung) eines bestehenden Gebäudes
- Erstmalige Errichtung eines Gebäudes (Neubau)
- Dachsanierung mit vollständiger Neueindeckung – auch wenn nur einzelne Bauteile erneuert werden, aber die gesamte Dacheindeckung ersetzt wird
Was genau muss installiert werden?
Der Eigentümer hat die Wahl zwischen zwei Optionen – es muss mindestens eine erfüllt sein:
- 30 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik belegen
- Pauschalwerte nach Gebäudeart erreichen: 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4 kWp bei Reihenhäusern, 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern
Eine 5-kWp-Anlage hat typischerweise etwa 25 m² Flächenbedarf. Bei einem typischen Wuppertaler Satteldach mit 80 m² geeigneter Dachfläche wären 24 m² PV = ca. 5 kWp erforderlich.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Solardachpflicht greift nicht in folgenden Fällen:
- Kleine Dachflächen unter 7 m² geeigneter Fläche
- Ungünstige Ausrichtung (rein nach Norden) oder starke Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume – nachweispflichtig durch fachgutachterliche Stellungnahme
- Denkmalgeschützte Gebäude in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde – in Wuppertal betrifft das Teile von Elberfeld und Barmen
- Flachdächer mit extensiver Begrünung, die gleichzeitig ökologische Funktionen erfüllen
- Technische Unmöglichkeit, z. B. bei unzureichender Tragfähigkeit des Daches
- Bestandsgebäude, die nur repariert und nicht vollständig neu eingedeckt werden
Welche Förderung gibt es für die PV-Anlage?
Eine Photovoltaikanlage in Wuppertal lässt sich mehrfach fördern. Die wichtigsten Bausteine:
- progres.nrw – Klimaschutztechnik: Landeszuschuss von 300 € pro kWp, maximal 1.500 € pro Anlage (Stand 2026: pausiert, Wiedereröffnung voraussichtlich Feb. 2026)
- KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard): zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit
- Einspeisevergütung nach EEG: aktuell 8,03 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp (Stand 2026)
- Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp seit 2023
- Kombination mit BAFA für die Dachdämmung unter der PV-Anlage (getrennte Anträge)
- WSW-Beratung: Die Wuppertaler Stadtwerke bieten attraktive Einspeisevergütungen und individuelle Beratung für PV-Anlagen an.
Für eine typische 5-kWp-Anlage rechnen wir mit progres.nrw-Zuschuss (1.500 €), Umsatzsteuerersparnis (etwa 1.000 €) und einer Einspeisevergütung über 20 Jahre (rund 12.000 € bei Volleinspeisung). Die Investition von etwa 9.000 € amortisiert sich damit in 6 bis 8 Jahren.
Was passiert, wenn ich die Pflicht nicht erfülle?
Die Solardachpflicht ist eine Ordnungspflicht – bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Praktisch relevanter ist jedoch, dass ohne PV-Anlage die Baugenehmigung für die Dachsanierung in Frage gestellt werden kann oder nachträglich die Erfüllung verlangt wird.
Konkret bedeutet das: Wer 2026 in Wuppertal ein Dach neu eindecken lässt, muss im Bauantrag die PV-Planung nachweisen. Das Ressort Stadtentwicklung und Bauen prüft die Pflichterfüllung. Wir berücksichtigen die Solardachpflicht von Anfang an in unserer Projektplanung.
Wie planen wir die PV-Anlage bei Ihrem Dachausbau?
Bei jedem Dachausbau und jeder Dachsanierung in Wuppertal planen wir die PV-Anlage direkt mit. Das bedeutet konkret:
- Eignungsprüfung: Wir prüfen Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung und Tragfähigkeit des Daches.
- Anlagenplanung: Modulbelegung, Wechselrichter, Speicheroption, Einspeisung – gemeinsam mit einem Elektriker und WSW.
- Förderanträge: progres.nrw und KfW 270 – wir reichen die Anträge in der richtigen Reihenfolge ein.
- Montage: Die PV-Anlage wird gemeinsam mit der Dacheindeckung montiert – ein Gerüst, eine Bauphase, ein Projektleiter.
- Inbetriebnahme: WSW-Anmeldung, Zählersetzung, Inbetriebnahmeprotokoll.
Wir planen Ihre PV-Anlage mit.
Bei jedem Dachausbau und jeder Dachsanierung in Wuppertal berücksichtigen wir die Solardachpflicht von Anfang an. Kostenlose Vor-Ort-Begehung.
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